tarif7
  • Deutsch
  • Englisch
  • Startseite
  • Tarifvergleich
  • Partnerbereich
Tarifvergleich tarif7

Worauf warten Sie? Finden Sie jetzt den günstigsten Tarif für Ihr Handy.

RechtlichesWiderrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Mit dem sogenannten Widerrufsrecht hat wohl jeder Verbraucher in Deutschland schon einmal zu tun gehabt haben. Laut § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt es sich dabei um das Recht jedes Verbrauchers, einen bereits geschlossenen Kaufvertrag durch Widerruf zu lösen. In diesem Zusammenhang müssen bestimmte gesetzlich vorgegebene Fristen eingehalten werden, in denen ein geschlossener Kaufvertrag rechtlich als „schwebend wirksam“ gilt.

Normalerweise ist laut deutschem Recht ein einmal geschlossener Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich. Das Widerrufsrecht stellt also eine Ausnahme dieses Grundsatzes dar. Laut Gesetz kann das Widerrufsrecht bei Kaufverträgen nur unter ganz bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies gilt beispielsweise, wenn der Kaufvertrag nicht zwischen einem gewerblich tätigen Verkäufer und einem Verbraucher, sondern zwischen zwei Gewerbetreibenden abgeschlossen wurde.

Definition des Verbrauchers

Wie erwähnt, gilt das Widerrufsrecht nur dann, wenn der entsprechende Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen wurde. Doch was versteht man überhaupt unter einem Verbraucher? Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind im § 13 BGB festgelegt. Nach diesem muss der Verbraucher eine natürliche Person sein, die den Kaufvertrag abschließt. Das entsprechende Geschäft darf also nicht einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bzw. einer gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden. Demnach fallen juristische Personen und Unternehmer nicht in den Bereich der Verbraucher.

Wann gilt das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt in Deutschland nicht bei allen Geschäften. Man darf beispielsweise einen Widerruf nicht mit einem Umtausch beim Kauf einer Ware in einem Geschäft verwechseln. Dieser Umtausch wird freiwillig vom jeweiligen Geschäftsinhaber angeboten, er ist keine gesetzliche Pflicht. Die Pflicht zum Einräumen des Widerrufsrechts besteht hingegen bei folgenden Geschäften:

  • Haustürgeschäfte nach § 312 BGB.
  • Teilzeit-Wohnrechtsverträge nach § 481 und § 485 BGB (zum Beispiel Ferienwohnungen).
  • Fernabsatzverträge nach § 312 BGB (zum Beispiel Käufe im Internet).
  • Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB.
  • Verbraucherdarlehensverträge nach § 491 und § 495 BGB.

Wie wird das Widerrufsrecht ausgeübt?

Grundsätzlich bedarf es keiner Begründung, um das Widerrufsrecht auszuüben. Dies kann alleine durch die Rücksendung der Warenlieferung oder durch eine formlose Erklärung in Textform erfolgen. Das Widerrufsrecht ist also bereits dann wirksam, wenn der Wille des Verbrauchers dazu erkennbar wird. Somit ist der Verbraucher auch nicht dazu verpflichtet, bestimmte Formulierungen zu verwenden oder vorgefertigte Formulare zu benutzen, um sein Widerrufsrecht auszuüben.

Die Widerrufsfrist

Damit ein Widerruf wirksam werden kann, muss er in einer vorgegebenen Frist ausgeübt werden. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 14 Tage, teilweise aber auch vier Wochen. Die Frist beginnt dann, wenn der Verbraucher wirksam über sein Recht zum Widerruf aufgeklärt wurde. Bei Fernabsatzgeschäften kann die Frist frühestens mit dem Eingang der Ware beim Empfänger beginnen. Erfolgt die Belehrung der Widerrufsfrist nicht, ist ein Widerruf grundsätzlich unbegrenzt und unbefristet möglich.

Welchen Anforderungen muss die Widerrufsbelehrung genügen?

Damit ein Verbraucher wirksam über die Möglichkeit zum Widerruf aufgeklärt werden kann, muss die Widerrufsbelehrung bestimmten Anforderungen entsprechen. Sie muss beispielsweise dem Kunden in Textform zugänglich gemacht werden, dazu muss sie ausreichend deutlich gestaltet sein. Weiterhin muss die Widerrufsbelehrung sowohl den Namen als auch die Anschrift und entsprechende Kontaktmöglichkeiten des Empfängers der Rücksendung enthalten. Auch über die Dauer und den Beginn der Widerrufsfrist muss aufgeklärt werden. Bei einigen Geschäften ist außerdem auf die Rechtsfolgen eines Widerrufs hinzuweisen.

Verwendung von Mustertexten

Die Bundesregierung hat bereits in mehreren Versionen Mustertexte für eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Allerdings können diese Mustertexte im ursprünglichen Zustand kaum den geforderten Anforderungen genügen. Daher müssen Mustertexte stets an die gegebenen Bedingungen angepasst werden. Somit kann niemandem empfohlen werden, den Mustertext ohne entsprechende Anpassungen zu übernehmen und zu verwenden.

© 2022 Bitter Digital Solutions GmbH

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
  • Partnerbereich